Erdaufschluss für Brunnen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen. Mit einer Bohrung in das Erdreich können Sie das Grundwasser beeinflussen.
Wenn durch die Bohrung Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, die sich negativ auf das Grundwasser auswirken, ist anstelle einer Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Die zuständige Stelle prüft, ob durch die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Brunnen bohren möchten.
Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen wollen.
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
- Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes
- ausgefülltes Formular
EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.
Sie müssen die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigen.
Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn
innerhalb von 4 Wochen
Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen für die Anzeige von Bohrungen einen entsprechenden Vordruck. Liegen keine Vordrucke vor, kann die Anzeige auch formlos erfolgen.
Bei geologischen Untersuchungen müssen Sie die Bohrung zudem 2 Wochen vorher anzeigen.
Bei Bohrungen größer als 100 Meter müssen Sie dies dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) anzeigen.
Antragstellung persönlich, schriftlich durch Grundstückseigentümer oder Bohrfirma (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Steffen Johannemann
06108 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Betrieb einer Heizölanlage anzeigen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
Fr. Martina Rüger
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
Antrag Erdaufschluss Brunnen/Erdaufschluss
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