Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
- Immissionsbetrachtung
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
- Keine Verletzung von Rechten Dritter
- Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
§ 9 I Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 WHG
Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Steffen Johannemann
06108 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Betrieb einer Heizölanlage anzeigen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
Fr. Martina Rüger
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen