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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

  • Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
  • Immissionsbetrachtung
  • Sonstige Rechtsvorschriften
  • Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
  • Keine Verletzung von Rechten Dritter
  • Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren. 

§ 9 I Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 2 WHG

Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Zuständige Stelle
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214678
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

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