Einleiten von Abwasser anzeigen
Beschreibung
Das Einleiten von Abwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen anzeigepflichtig sein. Die Anzeigepflicht stellt eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht dar.
Das Einleiten von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser, das der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient, bedarf keiner Erlaubnis und ist nur anzuzeigen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften.
Eine weitere Anzeigepflicht kann durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer bestehen.
Anzeigepflichtig ist, wer Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten möchte, die der Gefahrenabwehr dient an der ein öffentliches Interesses besteht.
Darüber hinaus existieren weitere Abwassereinleitungen, für die landesrechtlich spezifische Regelungen für eine Anzeige vorliegen.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), dass in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Anzeige“ kann eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten sein.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Die Anzeige muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser erst mit der Anzeige erfolgen darf.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anzeige und ggf. Unterlagen.
§ 8 III Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 44 I Landeswassergesetz (LWG)
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Steffen Johannemann
06108 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Betrieb einer Heizölanlage anzeigen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen
Fr. Martina Rüger
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
- Abwassereinleitung in Gewässer Erlaubnis beantragen
- Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen
- Einleiten von Abwasser anzeigen
- Erdaufschluss für Brunnen beantragen
- Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- Informationen zu Hochwasser
- Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen
- Widerrufung der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser beantragen