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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

Beschreibung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

 

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

Widerspruch

Untere Wasserbehörde

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

§49 Abs 1 Satz 2 WHG

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214678
+49 345 2214667

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

  • Antrag Erdaufschluss Brunnen/Erdaufschluss

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