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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausnahme vom Naturschutz beantragen

Beschreibung

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Wald, Befreiung von Verboten

Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).

Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

formloser Antrag und Kartenauszug

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2600
0345 514-2118

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Weitere Stellen
Team Untere Naturschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214674
+49 345 2214667