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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Landwirtschaft: Betriebsprämie

Beschreibung

Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.

Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.

Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Landwirte (Flächennutzer) können beispielsweise EU-Fördermittel beantragen, wenn ihr zu bewirtschaftendes Gebiet in einem Schutzgebiet liegt. Die Untere Forstbehörde berät Antragsteller zu landwirtschaftlichen Förderprogrammen mit der Zielrichtung Naturschutz und Landschaftsschutz. Bei vorliegenden Tatbeständen stimmt die Behörde der Förderung zu.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

kostenlos

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

richtet sich nach dem Aufwand

Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-2663

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Weitere Stellen
Team Untere Naturschutzbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214674
+49 345 2214667