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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Baugenehmigung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ein Gebäude oder ein anderes bauliches Objekt errichten oder umbauen möchten, müssen Sie dies vorher beantragen. Bei der Beantragung wird geprüft, ob Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Denkmalschutz) entspricht.

Die Bebauung eines Camping-, Wochenend- oder Golfplatzes bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Wenn Sie einen solchen Platz baulich ändern möchten, müssen Sie neben den üblichen Bauvorschriften (z. B. Brandschutz) auch Bestimmungen zur Größe und Verkehrsanbindung beachten.

Campingplätze sind Plätze, die während des ganzen Jahres oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.

Wochenendplätze sind Plätze, die nur zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern mit einer Grundfläche von höchstens 40 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 3,20 m dienen und die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Baugenehmigungen werden auf Antrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach §§ 62 und 63 Bauordnung erteilt. Der Antrag ist schriftlich in 2-facher Ausfertigung zu stellen.

Je nach Bauvorhaben werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.

In jedem Fall benötigen Sie einen ausgefüllten Bauantrag. Diesen und alle weiteren Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens:

ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung)

  • Lageplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag))
  • Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog)
    Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog)
  • Nachweis des Brandschutzes
  • Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
  • Nachweisführung nach § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG)
    Formulare zur Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG
    (Link auf Formulare des Landes Sachsen-Anhalt)

Es fallen Gebühren nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt  (BauGVO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Anfallende Gebühren werden in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf der Grundlage der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als 3 Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag des Zugangs der Baugenehmigung

Über Ihren Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde. Diese finden Sie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zudem sind die Behörden in den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz vertreten.

Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Wie bei den üblichen Bauvorhaben auch, müssen Sie zunächst einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen. Erst wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Für einige Bauvorhaben benötigen Sie keine Genehmigung. Ob Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erfordert, erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörde.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Zuständige Stelle
Abteilung Baugenehmigung
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Hr. Matthias Thielicke-Bendix

Position: Abteilungsleiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216305
+49 345 2216302

Fr. Simone Tschacher-Gebler

Position: Büroassistentin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302

  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters

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  • Antrag auf Baugenehmigung

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  • Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

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  • Mitteilung über Baubeginn

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  • Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges

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  • Erklärung zum Kriterienkatalog

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  • Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)

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  • Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB)

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  • Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen

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  • Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Download
  • Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)

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  • Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)

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  • Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung

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  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen

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  • Antrag auf Vorbescheid

    Download
  • Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Download
Weitere Stellen
Abteilung Baugenehmigung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302