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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Lärmbelästigung anzeigen

Beschreibung

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.

Bei Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Sie fühlen sich z. B. durch Musik, Hundegebell, eine Großveranstaltung, eine Familienfeier, Lärm durch Bauarbeiten, Lärm durch Gartengeräte oder andere Lärmbelästigungen wie z. B. wegen Ruhestörung durch Trinken in der Öffentlichkeit in Ihrer Ruhe beeinträchtigt?
Ist der Lärm in einem überlautem Ausmaß, können Sie uns anrufen und um Hilfe bitten.

Hierfür benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Wo ist die Lärmbelästigung/ Ruhestörung?
  • Wer verursacht die Lärmbelästigung/ Ruhestörung?
  • Angaben über die Art der Belästigung
  • Durch was wird die die Lärmbelästigung/ Ruhestörung verursacht?

War durch das Gespräch mit dem Lärmverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Ruhestörung handelt, können Sie sich an die für Sie zuständige Sicherheitsbehörde wenden.

Die Polizei wird bei der Abwehr von Gefahren durch Ruhestörungen nur tätig, soweit diese durch die Sicherheitsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

Die Sicherheitsbehörden sind nicht nur befugt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden sondern im Einzelfall auch Maßnahmen zu treffen, um zukünftige Ruhestörungen zu verhindern.

Die Ruhezeiten sind - soweit nicht bereits durch Bundes- oder Landesrecht abschließend geregelt - zumeist durch kommunale Gefahrenabwehrverordnungen (Satzungen) geschützt.

Der Schutz von Ruhezeiten, die sich ausschließlich aufgrund privatrechtlicher Regelungen (z. B. Mietvertrag) ergeben, obliegt den Sicherheitsbehörden und der Polizei nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne sicherheitsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Zuständige Stelle
Leitstelle/ Funkzentrale
An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211345
+49 345 2211349

Mo: 00:00 - 24:00 Uhr
Di: 00:00 - 24:00 Uhr
Mi: 00:00 - 24:00 Uhr
Do: 00:00 - 24:00 Uhr
Fr: 00:00 - 24:00 Uhr
Sa: 00:00 - 24:00 Uhr
So: 00:00 - 24:00 Uhr

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