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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Bauvorbescheid beantragen

Beschreibung

Sie können vor Ihrem Bauvorhaben Fragen an die untere Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie erhalten dann verbindliche Antworten in einem Vorbescheid. Diese Möglichkeit soll einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zum fertigen Objekt sicherstellen.

Häufig wird in diesem Verfahren geklärt, ob die Bebauung eines Grundstücks möglich ist.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.

  • Antrag auf einen Bauvorbescheid
  • Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid)
  • Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)

und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.

  • Bauzeichnungen
  • Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
  • Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
  • Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie,  zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung

zwischen EUR 75,00 und 2.500

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Gebühr auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.

Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Dieser kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik.

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Der Antrag muss schriftlich und in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Zusätzliche Hinweise

Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.

In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Abteilung Baugenehmigung
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Hr. Matthias Thielicke-Bendix

Position: Abteilungsleiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216305
+49 345 2216302

Fr. Simone Tschacher-Gebler

Position: Büroassistentin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Weitere Stellen
Abteilung Baugenehmigung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302