Bauvorbescheid beantragen
Beschreibung
Sie können vor Ihrem Bauvorhaben Fragen an die untere Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie erhalten dann verbindliche Antworten in einem Vorbescheid. Diese Möglichkeit soll einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zum fertigen Objekt sicherstellen.
Häufig wird in diesem Verfahren geklärt, ob die Bebauung eines Grundstücks möglich ist.
Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.
- Antrag auf einen Bauvorbescheid
- Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid) - Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Die Gebühr auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.
Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Dieser kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.
Der Antrag muss schriftlich und in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Zusätzliche Hinweise
Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
06108 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Matthias Thielicke-Bendix
06122 Halle (Saale), Stadt
Fr. Simone Tschacher-Gebler
06122 Halle (Saale), Stadt
Antrag auf Vorbescheid
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06122 Halle (Saale), Stadt