Elterngeld beantragen
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
• Basiselterngeld
• ElterngeldPlus
• Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.
- Antragsformular
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.
Es fallen keine Kosten an.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Zuständig ist die Gemeinde oder die Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. In der Regel erhalten Sie die notwendigen Anträge und Informationen beim Jugendamt.
zuständig ist das Amt für Bildung
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
01.03.2021
39340 Haldensleben, Stadt
39331 Haldensleben, Stadt
Empfänger: Landkreis Börde
Bank: Kreissparkasse Börde
BIC: NOLADE21HDL
IBAN: DE96810550003400005354
Mitarbeiter*innen
Anlage Covid-19-Pandemie zum Antrag auf Elterngeld nach dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
DownloadInformationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
DownloadBescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
DownloadBescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
DownloadVerdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
DownloadAntrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
DownloadErklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
DownloadErklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
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