Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
Beschreibung
Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmtes Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien.
Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.
Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes absolviert.
Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.
Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung
eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.
Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein.
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Jugendamt
Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.
Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.
Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.
Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst mit dem Formular „Pflegeeltern werden“.
Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zu dem örtlichen Pflegekinderdienst aufzunehmen.
Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.
Der Online-Dienst zum Pflegekinderdienst steht in der Stadt Halle (Saale) noch nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung in Verbindung.
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
11.01.2023
06128 Halle (Saale), Stadt
Frau Lydia Brode
06110 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Begleitung und Beratung von Pflegefamilien für ältere Kinder und Jugendliche beantragen
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Frau Felice Teschmer
06110 Halle (Saale), Stadt
- Halle (Saale), Stadt:
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Begleitung und Beratung von Pflegefamilien für ältere Kinder und Jugendliche beantragen
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben
- Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Kinder bei der Suche nach der Herkunftsfamilie begleiten
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen