Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
Beschreibung
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Wer sich im Vorfeld seines Bauvorhabens über den aktuellen Bodenrichtwert seines Baulandes informieren möchte, kann dazu die digitale Bodenrichtwertkarte des Landes Sachsen-Anhalt nutzen. Mit dem Geodatendienst Bodenrichtwerte kann über das Internet Einsicht in die Bodenrichtwertkarte für Bauland und für landwirtschaftlich genutzte Flächen genommen werden. Es können Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt gesucht, Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte online erzeugt und schriftliche Auskünfte direkt über das Internet bestellt werden.
- Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
- Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
- Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation.
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon
+49 391 567-8585
Fax
+49 391 567-8686
Web
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
E-Mail
service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Mo: 13:00 - 15:30 Uhr
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 13:00 - 15:30 Uhr
Do: 13:00 - 15:30 Uhr
keine
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden eine Grundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jeden Bodenrichtwert erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Grundstück erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Der einfache Zugang zum Geodatendienst Bodenrichtwerte umfasst die Einsichtnahme und elementare Suchmethoden nach Bodenrichtwerten für den Bereich des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser Zugang erfordert keinen Antrag des Nutzers und ist gebührenfrei.
Mit dem qualifizierten Zugang zur Einsichtnahme stehen den Nutzern auch umfangreiche Suchfunktionen, eine Druckfunktion und eine Downloadfunktion zum Herunterladen erzeugter Auszüge zur Verfügung. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Hinweise zur Anmeldung und den allgemeinen Nutzungsbedingungen erhalten Sie hier.
Für die schriftliche Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte werden Gebühren erhoben.
keine
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften oder Auszügen können Sie – je nach Umfang Ihres Antrags – grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Anfertigung standardisierter Auskünfte für Bauflächen sowie der Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
keine
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Mo: 13:00 - 15:30 Uhr
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 13:00 - 15:30 Uhr
Do: 13:00 - 15:30 Uhr
06122 Halle (Saale), Stadt