Auskunft über den Winterdienst beantragen
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Thomas Braunisch
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Sabine Gröper
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Hr. Hartmut Landherr
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Hr. Jens Schlauch
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Ramona Dittrich
06122 Halle (Saale), Stadt
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Fr. Antje Saal
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Hr. Maximilian Schülbe
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt: