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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Abfallentsorgung - Transportgenehmigung

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, einsammeln oder befördern möchten, bedürfen Sie einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Zusätzlich benötigen Sie eine entsprechende Transportgenehmigung.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil Abfallrechtliche Angelegenheiten.

Untere Abfallbehörde (Landkreis/ kreisfreie Stadt)

Keine zuständige Stelle gefunden