Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Beschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale), Stadt
06110 Halle (Saale), Stadt
0345 2126-0
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