Anerkennung als Sehteststelle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
- Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
- formloser Antrag
Gebühr: 51,10 - 307,00 EURVorkasse: NeinGem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
- Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
- Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
- Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
06112 Halle (Saale), Stadt
06003 Halle (Saale), Stadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter/in
- Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Anerkennung als Sehteststelle beantragen
- Anerkennung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte beantragen
- Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
- Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug