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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

Beschreibung

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

In der Regel wird der Antrag innerhalb von zwei Arbeitswochen, bei Vollständigkeit der Unterlagen, bearbeitet.

Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Zuständige Stelle
Team Verkehrsorganisation
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211240
+49 345 2211367

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Fr. Annett Schramm-Maeder

Position: Sachbearbeiterin Verkehrsorganisatorin Stadtgebiet West, Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211304
+49 345 2211367

Hr. Thomas Klaus

Position: Sachbearbeiter Ausnahmegenehmigungen
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211251
+49 345 2211367

Hr. Silvio Peter

Position: Sachbearbeiter Güterverkehr, Schwerlastverkehr und Sondertransporte
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211265
+49 345 2211367

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO

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  • Ausnahmegenehmigung, Datenschutzhinweis

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