Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Beschreibung
Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochstulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hoschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindesgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2020 EUR 55.200. Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:
- Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
- Mathematikerinnen und Mathematiker,
- Ingenieurinnen und Ingenieure,
- Humanmedizinerinnen und Humanmediziner sowie
- IT-Fachkräfte
gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt im Jahr 2020 EUR 43.056. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf vier Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:
- Ihre Beschäftigung mindestens 33 Monate lang ausgeübt haben,
- für diese Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt haben,
- Ihr Aufenthalt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder beeinträchtigt,
- einfache Kenntnisse der deutschen Sprachen und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und gesellschaftsordnung besitzen,
- eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und alle dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen,
- den Lebenunterhalt für sich und Ihre Familie aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können sowie
- ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie haben.
Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Das Mindestgehalt bei einem in Aussicht stehenden Arbeitsvertrag für das Jahr 2022 beträgt 56.400 EUR, um unter die Regelung für den Erhalt einer Blauen Karte EU zu fallen. In diesen Fällen wird ohne Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit die Blaue Karte EU erteilt.
Bei sogenannten Mangelberufen (siehe oben) berägt das Mindesgehalt im Jahr 2022 43.992 EUR. In diesen Fällen ist jedoch für Personen mit einem ausländischen Hochschulabschluss noch eine Prüfung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, ob die jeweiligen Arbeitsbedingungen, vor allem das Gehalt, den üblichen Arbeitsbedingungen entsprechen.
Inhaber einer Blaue Karte EU haben nach 18 Monaten die Möglichkeit, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzuziehen und dort zu arbeiten, wenn auch dort die Voraussetzungen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG erfüllt sind. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber nationalen Aufenthaltstiteln.
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Personen, die eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen nach Deutschland mit einreisen bzw. nachziehen. Sie brauchen keine Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Ehegatten und Lebenspartner sind darüber hinaus unmittelbar nach ihrer Einreise zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ein Vorsprachetermin Ihrer Stadt oder Gemeinde
- Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft und Ihre Fingerabdrücke für die Blaue Karte EU abgenommen.
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, die Blaue Karte EU herzustellen.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde abholen.
- Da die Blaue Karte EU mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie persönlich abholen.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da für den eAT Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Hier ist nach der Beantragung mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.
Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
- es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
- beabsichtigte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein
- Sie haben:
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
- Sie bekommen ein bestimmtes Mindestgehalt:
- Nicht-Mangel-Berufe: EUR 55.200 (2020, keine Vorrang- und Vergleichbarkeitsprüfung, keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich)
- Mangelberufe: EUR 43.056 (2020, Arbeitsbedingungen und Gehalt müssen mit dem entsprechender deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sein, Zustimmung der BA erforderlich):
- Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler,
- Mathematikerinnen und Mathematiker,
- Ingenieurinnen und Ingenieure,
- Humanmedizinerinnen und Humanmedinziner sowie
- IT-Fachkräfte
- Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
- bei Einreise mit zweckentsprechendem Visum:
- gültiger Reisepass mit Visum
- soweit ein Voraufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck vorliegt:
- gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel
Zusätzlich:
- aktuelles biometrisches Foto
- Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- soweit vorhanden: Bescheid zur Anerkennung, Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
- aktuelle Meldebescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
- ggf. deutsches Hochschulzeugnis oder ausländisches Hochschulzeugnis mit beglaubigter deutscher Übersetzung (Kopie)
- vollständig ausgefüllter Formblattantrag
Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen.
Ausstellung der Blauen Karte EU: EUR 100
Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind bei Antragstellung zu entrichten und betragen:
- 100 EUR für die Ersterteilung mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 96 EUR für die Verlängerung bis zu drei Monaten
- 93 EUR für die Verlängerung von mehr als drei Monaten
- 98 EUR für den Zweckwechsel des Aufenthaltstitels
- Gültigkeit der Blauen Karte EU: maximal 4 Jahre
- Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Blaue Karte EU auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.
- Beantragung der Blauen Karte EU: spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
etwa 6 bis 8 Wochen
Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
- Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
06122 Halle (Saale), Stadt
Sprechzeiten (nur mit Termin)
Mo: 08:00 - 15:30 Uhr
Di: 08:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 15:30 Uhr
Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
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