Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Jeder Einwohner hat die Möglichkeit der Weitergabe seiner Daten ohna Angabe von Gründen zu widersprechen.
Das Einrichten einer Übermittlungssperre (Widerspruch) verhindert die Weitergabe personenbezogener Daten an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft als Familienangehöriger eines Mitgliedes
- Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Der Widerspruch gilt bis Widerruf bzw. solange Haupt- oder Nebenwohnsitz in Halle ist.
Die Antragstellung kann schriftlich oder online erfolgen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
keine
ausgefülltes Formblatt
kostenlos
sofort
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
06108 Halle (Saale), Stadt
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
06122 Halle (Saale), Stadt