Abweichende Ruhezeit beantragen
Beschreibung
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar
- bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
- bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
- Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
- Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
- Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
- Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird
Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschrif-ten der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
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