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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Denkmalförderung beantragen

Beschreibung

Beabsichtigen Sie - oder auch ihr Mieter -, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder muss das Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf. Dort wird man Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Das erspart Ihnen in der Regel nicht nur zeitlichen und finanziellen Aufwand, sondern auch unnötigen Ärger; denn in frühzeitigen Gesprächen mit den zuständigen Behörden gelingt es in der Regel, eine unter Abwägung aller Interessen sinnvolle Lösung zu finden.

Wenn für die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt auch die denkmalrechtliche Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen, klären Sie bitte in einem Gespräch mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.

Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen. Zuständig für den Denkmalschutz sind in der Regel die unteren Denkmalschutzbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

Nur wenn der Abbruch eines Baudenkmals unumgänglich sein sollte, ist vor der Bauantragstellung ein separater Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt/Referat Denkmalschutz zu stellen. Diese gewährt auf Antrag auch Zuwendungen zum Erhalt der Kulturdenkmale.

Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind:

  • Baudenkmale,
  • Denkmalbereiche,
  • archäologische Kulturdenkmale,
  • archäologische Flächendenkmale,
  • bewegliche Kulturdenkmale
  • Kleindenkmale.

Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erfahren.

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