Verlängerung Kinderreisepass beantragen
Beschreibung
Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.
keine
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Sächsisches Staatsministerium des Innern