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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Genehmigung von Tierversuchen beantragen

Beschreibung

Für die Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren ist eine Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde erforderlich.

Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Versuchsvorhaben einzureichen.

Die notwendigen Angaben für den Antrag können Sie dem Informationsblatt entnehmen.

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten

Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Keine zuständige Stelle gefunden