Sprunglinks

Bürgerservice

Wo?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

Was?

Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
  • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
  • Ihre Pflegeeinrichtung muss
    • wirtschaftlich arbeiten,
    • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
    • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
    • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

Landesverwaltungsamt

Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.

Keine zuständige Stelle gefunden