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Wo?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

Was?

Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit

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