Sprunglinks

Bürgerservice

Wo?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

Was?

Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

Beschreibung

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
  •  und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.
  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.

Ministerium für Bildung

Keine zuständige Stelle gefunden