Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Soldatenversorgung
Beschreibung
Wer als ehemaliger Bundeswehrsoldat, durch den Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält auf Antrag beim Landesverwaltungsamt Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten.
Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
- Heil- und Krankenbehandlung
- orthopädische Versorgung
- berufliche Rehabilitation
- Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
- Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
- Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
- Sterbe- und Bestattungsgeld
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