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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Beschreibung

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Erforderliche Unterlagen nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

360,00 EUR bis 5.100,00 EUR

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale)

Anträge in neunfacher Ausfertigung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Linien 2, 3, 8, 16, 95
Linien 26, 97
Gästeparkplätze für Parkdauer bis zu 3 Stunden
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214673
+49 345 2214667