Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse
Steuern und Abgaben leisten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung. Für bestimmte Arbeitsformen (z. B. Minijob) gelten besondere
Regelungen.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.
Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.
Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Wenn Sie als Ausgleichsvereinigung mehrere Unternehmen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) vertreten, müssen Sie für Ihre Mitglieder jährlich die Daten bei der KSK aktualisieren und die Künstlersozialabgabe einziehen und an die KSK weiterleiten.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Sie können durch Mitteilung an Ihr Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) sperren lassen. Ihr Beschäftigungsbetrieb wird Ihren Arbeitslohn dann nach Steuerklasse VI besteuern.
Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie außerdem wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.
Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, sich beim zuständigen Hauptzollamt für die Luftverkehrsteuer registrieren zu lassen. Steuerliche Beauftragte für Luftverkehrsunternehmen müssen eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Sie behalten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem gezahlten Lohn die Lohnsteuer ein und führen, nach elektronischer Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung an das zuständige Finanzamt, die Lohnsteuer an dieses ab.
Wenn Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet ist, müssen Sie in der Regel jährlich eine Entgeltmeldung abgeben. Diese Meldung benötigt die Künstlersozialkasse, um die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Künstlersozialabgabe zu berechnen.
Luftverkehrsunternehmen, die gewerblichen Passagierflugverkehr durchführen und Fluggäste von deutschen Flughäfen zu Zielorten befördern, müssen die Luftverkehrsteuer anmelden und zahlen.
Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse 2 beantragen.
Zahlen Sie im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgelte an selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten? Dann können Sie die Reduzierung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen zur Künstlersozialabgabe beantragen.
Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.