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Es gibt 9 Leistungen für Asyl

Asyl

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Informieren Sie sich über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.

Leistungen:

300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen

Wenn Sie im Abschlusstest Ihres Integrationskurses das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.

Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung beantragen

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.

Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister beantragen

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.

Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen

Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.