Von Flug- und Fahrzeugführenden bis zu Gefahrgutbeauftragten: Eine
Tätigkeit im Güterverkehr ist anspruchsvoll und herausfordernd. Bestimmte
Qualifikationen und Sachkenntnisse von Personen bilden die Voraussetzung dafür, dass
die Logistikbranche sicher und professionell arbeitet. Hier finden Sie Antworten auf
Fragen zu Fahrerlaubnis, Sachkenntnissen und anderen Nachweisen rund um Flug-,
Schiffs- und Straßenverkehr.
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.
Wenn Sie...
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zu...
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der...
Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Wenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.
Möchten Sie mit einem zulassungsfreien Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und hat dieses Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Wenn Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen werden kann.
Wenn Sie das Taxameter Ihres Taxis oder den Wegstreckenzähler inIhrem Mietwagen eichen lassen möchten,müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag beiderzuständigenBehördestellen. Nähereserfahren Sie hier
Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Wenn Sie als Schiffs- oder Bootsführer ein Fahrzeug auf einer Bundeswasserstraße steuern möchten, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Diebstahl den Ersatz einer Unternehmenskarte.
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen aufgrund von Verlust den Ersatz einer Unternehmenskarte.
Sie sind ein Unternehmen, welches im gewerblichen Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig ist und beantragen die Erneuerung bereits vorhandener Unternehmenskarten.
Wenn Ihr Unternehmen beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen registriert ist, können Sie ein Vereinfachtes Betreiberzeugnis beantragen. Dieses berechtigt Sie dazu, bestimmte Genehmigungsprozesse zum internen UAS-Betrieb selbstständig zu bearbeiten.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.
Wenn Sie die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, eine vorübergehende Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung von Flugbedingungen für ein Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.