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Es gibt 18 Leistungen für Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung

Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung

In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.

Leistungen:

Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)

Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzeigen.

Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen.

Betrieb zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung anzeigen

Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen

Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben, müssen Sie die Künstlersozialkasse darüber informieren. Die Aufgabe Ihres Unternehmens führt zur Beendigung der Künstlersozialabgabepflicht.

Folgen der Auflösung einer in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse gegründeten Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen

Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.

Gewerbe abmelden

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Löschung aus der Architektenliste beantragen

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure beantragen

Sie wollen nicht mehr als beratender Ingenieur in Sachsen-Anhalt tätig sein? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Löschung aus Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnis (HWK) beantragen

Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen

Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen

Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.

Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

Unternehmen steuerlich abmelden

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden

Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.