Es gibt 2 Leistungen für Grenzüberschreitende Tätigkeit
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend
beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre
Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen...
Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine...