Ab dem 01.01.2015 gilt in Sachsen-Anhalt die Kormoranverordnung Sachsen-Anhalt (KorVO LSA). Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung...
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen...
Sie wollen eine Schusswaffe mit sich führen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Sie möchten angeln/ fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist die Fischerprüfung. Diese können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen...
Wenn Sie als Sportschütze Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als einzelne Person Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artgerechten Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen...
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein...
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine...
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie als schießsportlicher Verein erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis...