Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.
Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.
Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister"...
Wenn Sie Arzneimittel (Human- oder Veterinärarzneimittel, auch klinische Prüfpräparate), Testsera oder Testantigene, Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller...
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt...
Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.
Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.