Sie wollen Akten einsehen oder Zugang zu sonstigen staatlichen
Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlangen? Alles rund um die Themen
Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht finden Sie hier.
Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt gewährt jedermann voraussetzungslos Zugang zu amtlichen Informationen, die bei den Behörden des Landes, der Kommunen und...
Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen des Statistischen Bundesamts (StBA) erhalten? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch...
Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und eine umfassende Daten-Einsicht anfordern.
Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten das Statistische Bundesamt (StBA) in Rahmen einer bestimmten Statistik von Ihnen speichert, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und eine umfassende Auskunft anfordern.
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Stellen wie das Statistische Bundesamt, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, Ihre Daten vollständig löschen müssen.
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Statistischen Bundesamt (StBA) widersprechen.
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die beispielsweise eine Behörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind nicht geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstoß gegen...
Wenn Sie feststellen, dass personenbezogene Daten über Sie unrichtig oder unvollständig sind, können Sie vom Statistischen Bundesamt (StBA) bei Vorliegen aller Voraussetzungen verlangen, dass diese unverzüglich korrigiert beziehungsweise vervollständigt werden.
Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten vom Statistischen Bundesamt (StBA) nur noch gespeichert, aber nicht mehr weiter verarbeitet werden dürfen.
Wenn Sie in der Forschung oder den Medien tätig sind oder wenn Sie eine Einrichtung der politischen Bildung vertreten, können Sie Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.