Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
Beratung in allen Lebensfragen,
Aufzeigen von Hilfsangeboten,
Angebote...
Sie haben das Regelrentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger...
Wenn Sie länger als 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig...
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wenn Sie allein ein Kind erziehen, weil Ihre geschiedene Partnerin oder Ihr geschiedener Partner gestorben ist, können Sie Erziehungsrente erhalten.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland...
Wenn Sie Ihre Arbeit im Bergbau verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) erhalten.
Wenn Sie Fragen rund um Ihre Rente haben, können Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen.
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung – zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen – erhalten.
Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und...
Als Witwe, Witwer oder Teil einer Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.
Sie haben die Überführung eines gesetzlich Unfallversicherten bezahlt? Dann können Sie die Kosten zurückerhalten, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist.