Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor
für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere
Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.
Sie beschäftigen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit und Mehrarbeit sowie der Art und dem Arbeitstempo beantragen.
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Ihrer Einwilligung beschäftigt werden.
Bis zum Ablauf von acht Wochen, bei...
Wenn Sie Mutter werden, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern Mutterschutz in Anspruch genommen wird.
Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.