Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor
für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere
Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.
Sie beschäftigen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit und Mehrarbeit sowie der Art und dem Arbeitstempo beantragen.
Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
Wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Ihrer Einwilligung beschäftigt werden.
Bis zum Ablauf von acht Wochen, bei...
Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.