"Einigkeit und Recht und Freiheit" – so soll zukünftig Ihre Nationalhymne
anfangen? Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, dann sind Sie
hier richtig. Hier finden Sie Informationen über den Einbürgerungstest, die
Einbürgerung von Ehepartnern oder darüber, wie Sie einen Staatsangehörigkeitsnachweis
beantragen können.
Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung beantragen.
Sie können in Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn Sie Ihr Aussiedlungsgebiet im Rahmen des Aufnahmeverfahrens verlassen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet stellen müssen.
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Sie können sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen, wenn Sie mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.
Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Deutsche Staatsangehörigkeit: Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben und diese sich einbürgern lässt, können Sie und Ihr minderjähriges Kind mit eingebürgert werden.
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind, in Deutschland leben und noch Familienangehörige (Ehegattin oder Ehegatte, Abkömmlinge) im Aussiedlungsgebiet haben, können Sie beantragen, dass diese nachträglich in Ihren Aufnahmebescheid einbezogen werden.
Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und...