Wann und wie werden die EU-Vorschriften angewandt? Ist Ihr Unternehmen in
der EU niedergelassen, können Sie an jeder öffentlichen Ausschreibung in jedem
beliebigen EU-Land teilnehmen.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.