Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form
politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre
ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte
und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum
Wahlschein.
Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.
Wenn Sie eine neue Partei gründen wollen, müssen Sie öffentlich zur Gründungsversammlung einladen. Zur Gründung einer Partei sind mindestens drei Personen notwendig (Voraussetzun...
Sie sind kürzlich umgezogen und deshalb nicht im Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises aufgeführt? In diesem Fall können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Bundestagswahl beantragen. Information dazu erhalten Sie hier.
Sie möchten eine Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl erhalten, um beispielsweise Ihre Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen? Hier erfahren Sie Näheres dazu.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.