Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend
beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre
Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, bei der sich die Rahmenbedingungen verändern? Dann müssen Sie die Veränderungen melden oder genehmigen lassen.
Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.
Wenn Beschäftigte nach vorübergehender Tätigkeit im Ausland vorzeitig zurückkehren, müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dies der Unfallversicherung melden.
Sie wollen außerhalb der Bundesrepublik Kriegswaffen auf deutsch geflaggten Seeschiffen oder in Flugzeugen, eingetragen in der deutschen Luftfahrzeugrolle, befördern lassen? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland arbeiten und die gesetzliche Unfallversicherung weitergelten soll, müssen Sie das in der Regel beantragen.
Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen...
Sie leiten ein Unternehmen, das Transporte von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr anbietet? Dann müssen Sie eine EU-Gemeinschaftslizenz beantragen.
Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie Kulturgut länger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie als Kirche oder als Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut beantragen.
Als Kirche oder Religionsgemeinschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
Wenn Sie ein bestimmtes Kulturgut aus Ihrem Bestand regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifische offene Genehmigung für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der EU beantragen.
Als Kirche oder Religionsgemeinschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut aus Ihren Beständen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) beantragen.
Wenn Sie Kulturgut weniger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, benötigen Sie unter Umständen eine Ausfuhrgenehmigung.
Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung...
Möchten Sie Lebensmittel mit der Tierhaltungskennzeichnung im Inland direkt vermarkten? Dann benötigen Sie eine Kennnummer. Mit der Kennnummer kann auch ein anderes Lebensmittelunternehmen einen Antrag auf Kennzeichnung stellen.
Wenn Sie
beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen
, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, deren Gültigkeit ausläuft? Dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.
Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.
Wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Sprengstoffrecht betreffen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.