Wenn Sie Wirtschaftsbeteiligter sind und frische Bananen zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, können Sie die erforderlichen Wiegenachweise nur mit einer Bewilligung vom Zoll selbst erstellen.
Wenn Sie von der deutschen Kapitalertragsteuer entlastet werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellungsbescheinigungen erhalten.
Für das Einleiten von Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben. Die Abwasserabgabe kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit getätigten Investitionen für die Umsetzung von Maßnahmen verrechnet werden.
Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.
Als internationale Organisation können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.
Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Wenn Sie als IT-Dienstleister für Wirtschaftsbeteiligte den Nachrichtenaustausch in EMCS durchführen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Zur erstmaligen Erfassung oder Änderung Ihrer Stammdaten in EMCS müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.
Die IT-Verfahren ATLAS und AES dienen der elektronischen Zollabwicklung. Um Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Warensendungen unter Steueraussetzung elektronisch anmelden und abwickeln zu können, müssen Sie an EMCS teilnehmen.
Im Verfahren der Aktiven Veredelung können Sie Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Europäischen Union veredeln lassen. Bei der Einfuhr müssen Sie zunächst keine Abgaben zahlen.
Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.
Im Verfahren der Passiven Veredelung können Sie in Drittändern Waren veredeln lassen. Bei der Wiedereinfuhr zahlen Sie dann verringerte oder keine Einfuhrabgaben.
Für Nicht-Unionswaren, die Sie nur vorübergehend und zu einem bestimmten Zweck in das Zollgebiet der Union einführen, müssen Sie weniger oder gar keine Einfuhrabgaben zahlen.
Als Inhaber der Bewilligung für die Abgabe vereinfachter Zollanmeldungen für die Warenausfuhr können Sie die Waren auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ausfuhrzollstelle in das Verfahren der Ausfuhr überführen.
Wenn Sie als Schifffahrtsgesellschaft in der EU ansässig sind, können Sie einen Linienverkehr für Zollzwecke beantragen. Im Linienverkehr befördern Sie Unionswaren von einem EU-Hafen in einen anderen EU-Hafen, ohne dass dort die Waren erneut zollrechtlich behandelt werden müssen.
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.
Wenn Sie unversteuertes Bier befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie unversteuerten Schaumwein, Zwischenerzeugnisse oder Wein befördern wollen, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie unversteuerte Alkoholerzeugnisse befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem.
Wenn Sie unversteuerte Alkopops befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS).
Wenn Sie Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung befördern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen sich für das IT-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) registrieren.
Wenn Sie unversteuerte Tabakwaren befördern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen sich für das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System – EMCS) registrieren.
Steuerbegünstigte ausländische Anleger an Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Wenn eine Streitfrage zwischen den Behörden mehrerer EU-Mitgliedstaaten über die Auslegung und Anwendung eines Abkommens oder Übereinkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung vorliegt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschwerde einreichen.
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
In manchen Fällen müssen Sie den Unionsstatus von Waren nachweisen. Mit der Bewilligung des Status eines "zugelassenen Ausstellers“ können Sie das Nachweisverfahren gegenüber den Zollbehörden vereinfachen.
Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie eine Vereinfachung im Versandverfahren beantragen. Mit dieser Vereinfachung ist es möglich, ein elektronisches Beförderungsdokument als Versandanmeldung im Unionsversandverfahren zu nutzen.
Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
Wenn Sie Waren in die Europäische Union importieren, bekommen Sie unter bestimmen Voraussetzungen Zollabgaben erstattet oder erlassen. Dafür können Sie auch ohne eigenen Zugang zum ATLAS-System einen Antrag bei den Zollbehörden stellen.
Wenn die Zollbehörden feststellen, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht in der gesetzlich festgelegten Höhe gefordert wurden, können Sie eine Nachforderung erhalten.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Hierfür reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht von einer Steueranmeldung.
Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Ihren Verbrauch von Gasöl (Agrardiesel) beantragen.
Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.
Wenn Sie Umgang mit Alkoholerzeugnissen haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen und Versenden von Alkoholerzeugnissen.
Wer als Hersteller oder Händler mit noch unversteuerten Bierprodukten umgehen will, muss dafür eine Erlaubnis beantragen. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.
Wenn Sie Umgang mit Energieerzeugnissen haben, die noch versteuert werden müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Mit Umgang ist unter anderem das Herstellen, Lagern, Verwenden, Verteilen oder Empfangen der Energieerzeugnisse gemeint.
Wenn Sie Tabakwaren herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, versenden oder empfangen wollen, ohne dass die Steuer entsteht, können Sie eine Erlaubnis für die Aussetzung oder Befreiung von der Steuer beantragen.
Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.
Wenn Sie ausländischer Empfänger (Gläubiger) von inländischen Kapitalerträgen sind, können Sie unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
Wenn Sie Alkoholerzeugnisse nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkoholsteuer erhalten.
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Wenn Sie Kaffee oder kaffeehaltige Waren nachweislich versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Kaffeesteuer erhalten.
Wenn Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse nachweislich versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung dieser Verbrauchsteuern erhalten.
Wenn Sie als Videoprogrammanbieter oder Video-on-Demand-Anbieter Kinofilme verwerten, müssen Sie Ihre monatlichen Nettoumsätze sowie unter Umständen Ihren Kinofilmanteil melden. Ab einem bestimmten Umsatz müssen Sie eine Filmabgabe zahlen.
Wenn Sie Anträge und Meldungen elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln wollen, müssen Sie sich vorab für die Nutzung registrieren.
Wenn Sie Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen und/oder dort behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtsicherheit beantragen. Der Betrag kann gegebenenfalls verringert werden oder entfällt.
Wenn ausländische Gesellschaften aus der EU oder dem EWR Rückzahlungen oder Leistungen aus Einlagen an deutsche Anteilseigner vornehmen, können sie zu Gunsten ihrer Anteilseigner einen Antrag auf gesonderte Feststellung einer steuerlichen Einlagenrückgewähr stellen.
Für ausländische Spezial-Investmentfonds müssen Sie eine Erklärung abgeben, damit relevante Besteuerungsgrundlagen für die Besteuerung ihrer Anleger bindend festgestellt werden können.
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung...
Wenn Sie Intermediär oder Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind, müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.
Ihr Betrieb füllt Weinerzeugnisse ab und verkauft sie an Wiederverkäufer oder kauft Erzeugnisse zum Abfüllen hinzu? Dann müssen Sie eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten.
Als angehörige Person einer ausländischen Mission oder berufskonsularischen Vertretung haben Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft und führen dieses in Deutschland ein? Dafür müssen Sie im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung deutsche Umsatzsteuer entrichten.
Wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern und EMCS nutzen müssen, können Sie einen IT-Dienstleister beauftragen, den Nachrichtenaustausch über dieses Programm für Sie durchzuführen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion.
Wenn Ihr Unternehmen multinational tätig ist, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen länderbezogenen Bericht (auch Country-by-Country Report) übermitteln.
Wenn Sie als Person oder Unternehmen Leistungen von in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Leistungserbringer vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen von Ihren Zahlungen einen Teil als Einkommens- oder Körperschaftsteuer einbehalten, anmelden, zahlen.
Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden
.
Finanzinstitute müssen Finanzkonteninformationen melden, soweit ein meldepflichtiger Bezug zur Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika besteht.
Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Ausländische Investmentfonds, deren inländische Einkünfte zu Unrecht nicht oder zu niedrig besteuert wurden, müssen dies melden und die Steuern nachzahlen.
Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren, um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.
Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche und / oder Terrorismusfinanzierung elektronisch melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Wenn Sie regelmäßig zollpflichtige Waren innerhalb der Europäischen Union verschicken, können Sie das Zollverfahren mit dem Status "Zugelassener Versender" vereinfachen.
Ausländische Investmentfonds, die in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Statusbescheinigung zur Reduzierung ihrer Steuerlast beantragen.
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Wenn Sie Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
Für gewerbliche Wasserfahrzeug, die im Hafen liegen und während der Liegezeit Landstrom nutzen, können Sie eine Steuerermäßigung beantragen. Die Erlaubnis erhalten Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung eintragen oder ändern lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie als berechtigte Organisation einen Gegenstand geliefert bekommen, einführen oder innergemeinschaftlich erwerben und in einem Drittlandsgebiet für humanitäre, karitative oder erzieherische Zwecke verwenden, können Sie eine Steuervergütung erhalten.
Wenn Sie Stromsteuer bezahlen müssen, reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht dann von einer Steueranmeldung.
Wenn Sie Vergütungen für Rechteüberlassungen oder bestimmte Kapitalerträge schulden, können Sie einen Antrag auf Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens stellen, um unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen zu können.
Wenn Sie als Unternehmen mit Kraftomnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, Personen über die Grenzen an deutschen Seehäfen oder über die Grenze zur Schweiz befördern, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen.
Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Wenn Sie als unternehmerisch tätige Person innerhalb Deutschlands steuerbare Umsätze erzielt haben, müssen Sie grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.
Wenn Sie Planungssicherheit für Ihre künftige Unternehmung in Deutschland wünschen, können Sie zur Klärung der steuerrechtlichen Beurteilung einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen.
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Wenn Sie eine Ermäßigung oder eine Freistellung von den Abzugsteuern für Rechteüberlassung erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an dem Kontrollmeldeverfahren teilnehmen.
Wenn Sie Waren aus Drittländern nach Deutschland einführen, können Sie in bestimmten Fällen Pauschalbeträge nutzen, um den Zollwert der Ware zu ermitteln. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis vom Zoll.
Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Vorsteuer stellen.
Wenn Sie Ihre elektronische Buchführung, sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder beides in ein Land außerhalb der EU verlagern möchten, müssen Sie dies beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Teile der elektronischen Buchführung oder Aufzeichnungen verlagern möchten.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Transaktion zwischen Ihrem Unternehmen und einem verbundenen Unternehmen in einem anderen EU-Mietgliedstaat doppelt besteuert wird, können Sie einen Antrag nach EU-Schiedskonvention stellen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen.
Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.
Sind Sie von einem grenzüberschreitenden Sachverhalt betroffen und möchten eine potenzielle Doppelbesteuerung vermeiden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein
Vorabverständigungsverfahren beantragen.
Wenn Sie als außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässiger Unternehmer bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral in dem Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) erklären und versteuern.
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz nicht in einem EU-Mitgliedsland haben und bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS), Nicht-EU-Regelung nutzen.
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen oder Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Umsätze daraus mit dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung erklären und versteuern.
Wenn Sie als Unternehmer Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 in die EU einführen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) erklären und versteuern.
Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.
Sie wollen Waren bei einer zentral zuständigen Zollstelle zu einem Zollverfahren anmelden, obwohl sich die Waren zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort befinden? Mit einer Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung ist das möglich.
Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.
Als privater Rundfunkveranstalter benötigen Sie eine Zulassung nach Landesrecht. Für Sendungen, die
im örtlichen Bereich einer öffentlichen Veranstaltung und im zeitlichen...
Wenn Sie für die Vergällung von Alkoholerzeugnissen andere als die allgemein zugelassenen Vergällungsmittel verwenden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.