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Es gibt 33 Leistungen für Sozialabgaben

Sozialabgaben

Was bedeutet Sozialversicherungspflicht? Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Leistungen:

Aktuelle Versicherungsdaten bei der Künstlersozialkasse anfordern

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.

Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren

Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung

Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.  
 

Belastungsgrenze bei Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung prüfen lassen

Die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Anwendungen dürfen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.

Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

Beschäftigte sofort zur Sozialversicherung melden (Sofortmeldung)

Als Arbeitgeber sind Sie in bestimmten Branchen verpflichtet, Ihre Beschäftigten vor Antritt einer Beschäftigung bei der Sozialversicherung anzumelden.

Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.

Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.

Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern

Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.

Endgültige Zuschussabrechnung der Künstlersozialkasse

Zuschüsse, die Sie von der Künstlersozialkasse erhalten, werden im folgenden Jahr endgültig abgerechnet.

Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.

Freiwillige Statusklärung beantragen

Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag zur Feststellung des Erwerbsstatus stellen.

Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

Krankenversicherungsbeitrag für Studierende beantragen

Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.

Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten mitteilen

Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.

Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.

Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.

Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen

Der Beitrag, den jede und jeder gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu zahlen hat, ist gesetzlich geregelt.

Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.

Ruhen der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bei nicht gezahlten Beiträgen an die Künstlersozialkasse

Wenn Sie Ihre Beiträge an die Künstlersozialkasse nicht regelmäßig leisten, müssen Sie Ihre ärztlichen Behandlungen selbst bezahlen.

Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten anmelden

Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung...

Sozialversicherungsausweis neu beantragen

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafter-Gehalt prüfen

Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.

Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.

Zahlungserleichterung bei der Künstlersozialkasse beantragen

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.

Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen

Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.

Zum Ende der Berufsanfängerzeit angeforderte Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Prüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.

Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung anpassen

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.