Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche
Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte
informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für
Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu einen behördlichen Nachweis der Fachkunde.
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.
Einer Baugenehmigung bedarf es nach der Bauordnung des Landes...
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.
Nach § 33 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller...
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
Wenn Sie Online-Poker veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.
Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und...
Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für Satellite News Gathering (SNG) beantragen.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Möchten Sie eine Straße außerhalb einer Ortschaft nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für eine Veranstaltung, einen Filmdreh oder Ähnliches nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.