Der Zustand von Böden, Gewässer und Wasser beeinflusst viele weitere
Bereiche in der Natur, z. B. das Klima, die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten
oder den Stoffkreislauf.
Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen. Diese kann in einigen Fällen nur in einem förmlichen Verwaltungsverfahren erteilt werden.
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Sie haben die Erlaubnis, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen und möchten Ihr Vorhaben verändern? Dann müssen Sie eine Erlaubnisänderung beantragen.
Sie haben im letzten Jahr weniger Wasser entnommen als im wasserrechtlichen Bescheid zugelassen? Dann haben Sie die Möglichkeit eine Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes zu beantragen.
Wenn Sie bei einem oberirdischen Gewässereine bauliche Anlage errichten möchten, brauchen Sie eine Genehmigung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 dient als Grundlage für die koordinierte Umsetzung eines wirksamen Maßnahmebündels für einen nachhaltigen,...
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), zuständig u.a. für die Hochwasservorhersage, informiert Bürger auf seinen Internetseiten zeitnah über...
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr...
Wenn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.