Konkurrenz belebt das Geschäft. Zum Schutz vor sozial und
volkswirtschaftlich schädlichen Auswüchsen gibt es Verhaltensregeln für das
Geschäftsleben. Sie sehen sich regelwidrigem Verhalten ausgesetzt oder haben
zumindest einen Verdacht? Verwaltungsleistungen und Kontakte zum Thema finden Sie
hier.
Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig über die ausführende Fluggesellschaft informiert wurden oder Ihnen bei Annullierung des Fluges mit einem als unsicher eingestuften Unternehmen keine Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung angeboten wurde, können Sie Anzeige erstatten.
Wenn bei einer Flugbuchung der Endpreis und Preisbestandteile nicht oder nicht transparent ausgewiesen wurden, können Sie Anzeige erstatten. Dies gilt auch bei Voreinstellung optionaler Leistungen oder Preisdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnorts.
Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, unterstützt Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt kein marktübliches Entgelt, können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren oder ein Verwaltungsverfahren eröffnen.
Sie sind in Konflikt mit einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen? Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Kartelle schaden der Gesamtwirtschaft und vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Koordinieren Wettbewerber untereinander ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den...
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu Unternehmensgründung, Führung und Schließung sowie insbesondere zum Vertragsrecht und Verzugszinsen.
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.