Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur
funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum
Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum
Anschluss an die Wasserversorgung.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.
Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung dürfen nur mit Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) neu gebaut oder erheblich baulich geändert werden. Die Genehmigung erteilt das FBA unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Planrechtsverfahrens.
Bei geplanten Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen müssen Sie eine planungsrechtliche Zulassung bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) beantragen.
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.
Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Wenn für ein Grundstück der Eisenbahn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine zweckbestimmte Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten ist, wird es auf Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt freigestellt. Dann geht die Planungshoheit wieder auf die Kommune über.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe...
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
Wenn Sie als Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende eine Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Eisenbahn-Bundesamt.
Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.